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Der Hohe Vertreter erarbeitet die erforderlichen operativen Verfahren für die praktische Durchführung der Bestimmungen dieses Beschlusses in Bezug auf eine Reaktion der Union gemäß den Artikeln 5 bis 9 und legt sie dem PSK zur Billigung vor. Zu diesem Zweck wird der Hohe Vertreter gegebenenfalls von Experten der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Agentur und der einschlägigen benannten Sicherheitsüberwachungsstruktur unterstützt.
Die in Absatz 1 genannten operativen Verfahren können zuvor festgelegte Weisungen umfassen, die vom EAD, der Agentur oder einer einschlägigen benannten Sicherheitsüberwachungsstruktur gegebenenfalls umzusetzen sind.
Binnen eines Jahres nachdem der mit Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/696 eingesetzte Ausschuss in der Zusammensetzung „Sicherheit“ ausgehend von der durch die Kommission durchgeführten Risiko- und Bedrohungsanalyse gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/696 nach dem in Artikel 107 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verfahren festgestellt hat, ob ein System oder ein Dienst, oder beide, die für eine bestimmte Komponente des Programms der Union errichtetet bzw. erbracht wurden, sicherheitsrelevant ist, arbeitet die Agentur die Verfahren aus, die für die praktische Umsetzung der Bestimmungen gemäß Artikel 6 dieses Beschlusses im Zusammenhang mit dem System oder dem Dienst, oder beiden, erforderlich sind, und legt sie dem PSK zur Genehmigung vor. Zu diesem Zweck wird die Agentur gegebenenfalls von Experten der Mitgliedstaaten, der Kommission, dem EAD und der einschlägigen benannten Sicherheitsüberwachungsstruktur unterstützt.
Die operativen Verfahren werden mindestens alle zwei Jahre — insbesondere als Ergebnis eines Prozesses der Erfahrungsauswertung im Anschluss an eine jährliche Bestandsaufnahme der Umsetzung dieses Beschlusses — oder auf Antrag eines Mitgliedstaats vom Hohen Vertreter überprüft und dem PSK zur Genehmigung vorgelegt.
Der Hohe Vertreter unterrichtet das PSK mindestens jährlich über die laufenden Tätigkeiten zur praktischen Umsetzung dieses Beschlusses.
Binnen eines Jahres, nachdem der mit Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/696 eingesetzte Ausschuss in der Zusammensetzung Sicherheit…
Erteilt ein Mitgliedstaat sein Einverständnis zu von der Agentur gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d vorgeschlagenen Unterstützungsleistungen, übermittelt…
Der Hohe Vertreter legt dem PSK zweimal jährlich oder auf Ersuchen des PSK einen Bericht über die Durchführung der Unterstützungsmaßnahmen vor. Diese Berichte…
Im Anschluss an einen Antrag gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels legt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher…
Im Anschluss an einen Antrag gemäß Artikel 1 legt der Hohe Vertreter nach einer Anhörung des gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 ernannten Verwalters für…
Vorschlägen für Unterstützungsmaßnahmen wird eine Bewertung des Hohen Vertreters beigefügt, einschließlich einer Konfliktsensitivitäts- und Kontextanalyse sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.