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Bei der Durchführung der Copernicus-Dienste sollte die Kommission auf zuständige Stellen, einschlägige Agenturen der Union, Gruppierungen oder Konsortien nationaler Einrichtungen oder auf einschlägige Einrichtungen, die für den Abschluss einer Beitragsvereinbarung infrage kommen könnten, setzen. Bei der Auswahl dieser Stellen sollte die Kommission sicherstellen, dass die Dienste störungsfrei betrieben und bereitgestellt werden und dass die betreffenden Stellen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und insbesondere der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik über Frühwarn- und Krisenüberwachungsfähigkeiten verfügen, wenn es um sicherheitsrelevante Daten geht. Personen und Stellen, die mit der Verwaltung von Unionsmitteln betraut sind, sind nach Artikel 154 Absatz 2 der Haushaltsordnung verpflichtet, den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit gegenüber allen Mitgliedstaaten einzuhalten. Die Einhaltung dieses Grundsatzes sollte im Wege der einschlägigen Beitragsvereinbarungen über die Bereitstellung von Copernicus-Diensten gewährleistet werden.
Die Mitgliedstaaten sollten an Brennpunkten mit den einschlägigen Agenturen der Union zusammenarbeiten, die im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und Befugnisse…
Im Rahmen der Daten- und Informationsverarbeitungsfunktion sollte Copernicus die langfristige Tragfähigkeit und Weiterentwicklung der Copernicus-Dienste…
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit Datenanbietern Lizenzbedingungen für Daten von Dritten vereinbaren, damit diese im Rahmen von Copernicus im Einklang…
Die im Rahmen von Copernicus generierten Daten und Informationen sollten vollständig, offen und kostenlos unter angemessenen Bedingungen und Einschränkungen zur…
Der Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit würde bereits gestärkt, wenn es in allen Mitgliedstaaten leistungsfähige Stellen mit…
Die Kommission sorgt, gegebenenfalls gestützt auf unabhängige externe Fachkompetenz, für die Zweckmäßigkeit der Copernicus-Dienste, indem sie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.