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Der Sicherheitsausschuss des Rates hat die Schaffung einer Risikomanagementstruktur empfohlen, damit sichergestellt ist, dass Fragen der Datensicherheit bei der Durchführung des Beschlusses Nr. 541/2014/EU gebührend berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten die an der SST-Unterkomponente beteiligten Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeit – die entsprechenden Risikomanagementstrukturen und -verfahren schaffen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister einen Rahmen angemessener Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Beherrschung der…
Mitgliedstaaten im Besitz von oder mit Zugang zu für die SST-Unterkomponente verfügbaren, geeigneten Fähigkeiten sollten sich an der Bereitstellung von…
Die Einrichtungen der Union sollten Cybersicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Beziehungen zu Anbietern und Dienstleistern, einschließlich Anbietern von…
Zum Nachweis der Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und in Ermangelung gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen…
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.