Erwägungsgrund 19 32019R0816
Die Mitgliedstaaten sollten ferner das ECRIS-TCN für andere als die in dieser Verordnung genannten Zwecke nutzen können, sofern das nach und gemäß dem nationalen Recht vorgesehen ist. Um die Nutzung des ECRIS-TCN transparenter zu gestalten, sollten die Mitgliedstaaten jedoch diese anderen Zwecke der Kommission mitteilen, die dafür sorgen sollte, dass alle diese Mitteilungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.