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Die unabhängigen Experten sollten Fragen, bei denen für sie ein Interessenkonflikt — insbesondere wegen ihrer Position zum Zeitpunkt der Bewertung — besteht, weder bewerten noch dazu beratend oder unterstützend tätig werden. So sollten sie insbesondere die gewonnenen Informationen nicht gegen das Konsortium verwenden können, das sie bewerten.
Die Kommission oder die einschlägige Fördereinrichtung ergreift angemessene Maßnahmen zur Vorbeugung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der…
Dem in Artikel 34 genannten Ausschuss wird die Liste unabhängiger Experten jährlich zur Kenntnis gebracht, um Transparenz hinsichtlich deren…
Die Vertreter der Koordinierungsgruppe und ihrer Untergruppen, Patienten, klinische Experten und andere einschlägige Sachverständige, die sich an der…
Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte konzentrieren sich Ratingagenturen bei ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit auf die Abgabe von Ratings. Beratende…
Die Kommission sollte eine Liste unabhängiger Experten erstellen. Die Sicherheitsreferenzen dieser unabhängigen Experten sollten von den jeweiligen…
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte die Vergütung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nicht vom geschäftlichen Erfolg der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.