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Die Kommission sollte eine Liste unabhängiger Experten erstellen. Die Sicherheitsreferenzen dieser unabhängigen Experten sollten von den jeweiligen Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die Liste sollte nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Die unabhängigen Experten sollten auf der Grundlage ihrer Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse unter Berücksichtigung der ihnen zu übertragenden Aufgaben ausgewählt werden. Bei der Bestellung der unabhängigen Experten sollte die Kommission so weit wie möglich angemessene Maßnahmen ergreifen, um innerhalb der unabhängigen Expertengruppen und Bewertungsgremien entsprechend der Situation im jeweiligen Maßnahmenbereich eine ausgewogene Zusammensetzung nach vielfältigen Qualifikationen, Erfahrung, Kenntnissen, geografischer Vielfalt und Geschlecht anzustreben. Außerdem sollte eine angemessene Rotation der unabhängigen Experten und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor angestrebt werden.
Dem in Artikel 34 genannten Ausschuss wird die Liste unabhängiger Experten jährlich zur Kenntnis gebracht, um Transparenz hinsichtlich deren…
Bei der Bestellung der unabhängigen externen Sachverständigen trifft die Kommission oder die einschlägige Fördereinrichtung angemessene Maßnahmen, um innerhalb…
Die EGE sollte sich aus hoch qualifizierten und unabhängigen Experten zusammensetzen, die ad personam ernannt werden und unabhängig und im öffentlichen…
Die Mitglieder der Sachverständigengruppe sollten ad personam ernannt werden und die Kommission unabhängig beraten. Sie sollten über ergänzendes Fachwissen und…
Die Plattform sollte gemäß den geltenden horizontalen Vorschriften für die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission eingerichtet werden,…
Bei der Auswahl der Experten bemüht sich die Kommission, der Notwendigkeit einer Vertretung der Interessen aller relevanten Interessengruppen Rechnung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.