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Im Rahmen des Fonds könnten Maßnahmen unterstützt werden, die sich sowohl auf neue Verteidigungsgüter und -technologien als auch auf die Optimierung bestehender Verteidigungsgüter und -technologien, einschließlich ihrer Interoperabilität, beziehen. Maßnahmen zur Optimierung bestehender Verteidigungsgüter und -technologien sollten nur dann förderfähig sein, wenn bereits vorliegende Informationen, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, keinen Einschränkungen durch ein nicht assoziiertes Drittland oder durch einen Rechtsträger eines nicht assoziierten Drittlands unterliegen, die die Durchführung der Maßnahme verhindern würden. Wenn Rechtsträger eine Unionsfinanzierung beantragen, sollten sie verpflichtet werden, als Nachweis dafür, dass es keine Einschränkungen gibt, die einschlägigen Informationen vorzulegen. Liegen diese Informationen nicht vor, so sollte keine Finanzierung durch die Union erfolgen.
Der Fonds leistet Unterstützung für Maßnahmen hinsichtlich neuer Verteidigungsgüter und -technologien und zur Optimierung bestehender Verteidigungsgüter und…
Da der Fonds nur die Forschungs- und die Entwicklungsphase im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern und -technologien unterstützen sollte, sollte die Union…
Um zu gewährleisten, dass die durch den Fonds unterstützten Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der europäischen Verteidigungsindustrie beitragen,…
Um sicherzustellen, dass die internationalen Verpflichtungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung eingehalten werden,…
Da der Fonds darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern, sollten grundsätzlich nur in der Union…
Da das Ziel des Fonds darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovation der Verteidigungsindustrie der Union zu unterstützen, indem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.