Erwägungsgrund 10 32025R2643
Maßnahmen, die die Stärkung der ukrainischen DTIB unterstützen, sollten durch die Union finanziell unterstützt werden. Insbesondere sollte das Unterstützungsinstrument für die Ukraine im Rahmen der vorliegenden Verordnung Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen, mit der Ukraine und der ukrainischen DTIB zusammenzuarbeiten, um die ukrainischen Herstellungskapazitäten im Verteidigungsbereich zu erhöhen und die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern aus der ukrainischen DTIB zu fördern. Diese Unterstützung ergänzt die im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Ukraine-Fazilität geleistete Unterstützung und die militärische Unterstützung für die Ukraine im Rahmen der mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates eingerichteten Europäischen Friedensfazilität und über bilaterale Hilfen der Mitgliedstaaten. Sie steht auch im Einklang mit der fortgesetzten und unverbrüchlichen Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.