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Aus Gründen der Einfachheit und Transparenz und um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollten die MwSt.-Eigenmittel auf der Grundlage eines endgültigen mehrjährigen gewogenen mittleren Satzes berechnet werden. Die Regelungen zur Bestimmung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel sollten einheitlich festgelegt werden; dabei sollte ausgegangen werden von den tatsächlich abgeführten Einnahmen in einem bestimmten Kalenderjahr als der alleinigen endgültigen Methode zur Bestimmung dieser Grundlage.
Die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel für ein bestimmtes Kalenderjahr wird bestimmt, indem der Gesamtbetrag der von dem Mitgliedstaat in diesem Jahr aus den…
In dem in Absatz 1 genannten Bericht wird bewertet, ob das MwSt.-basierte Eigenmittelsystem, insbesondere der mehrjährige gewogene mittlere Satz, wirksam und…
Die MwSt.-Eigenmittel werden auf der Basis von Kalenderjahren berechnet.
Als endgültiger mehrjähriger gewogener mittlerer Satz sollte der endgültige gewogene mittlere MwSt.-Satz für das Haushaltsjahr 2016 in jedem Mitgliedstaat…
Die MwSt.-Eigenmittel werden auf der Grundlage der steuerbaren Umsätze im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates berechnet.
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Die MwSt.-Eigenmittel werden auf der Grundlage der steuerbaren Umsätze im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2006/112/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.