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Den Hostingdiensteanbietern sollte die Verpflichtung auferlegt werden, entfernte Inhalte und damit zusammenhängende Daten für bestimmte Zwecke für den erforderlichen Zeitraum zu speichern. Es ist notwendig, die Speicherverpflichtung auf damit zusammenhängende Daten auszudehnen, soweit solche Daten andernfalls infolge der Entfernung des betreffenden terroristischen Inhalts verloren gehen würden. Mit den Inhalten zusammenhängende Daten können beispielsweise Teilnehmerdaten, insbesondere Daten, die sich auf die Identität des Inhalteanbieters beziehen, sowie Zugangsdaten umfassen, darunter das Datum und die Uhrzeit der Nutzung und die Anmeldung bei und Abmeldung von dem Dienst, zusammen mit der IP-Adresse, die der Internetzugangsanbieter dem Inhalteanbieter zuweist.
Die Hostingdiensteanbieter speichern terroristische Inhalte, die infolge einer Entfernungsanordnung oder infolge spezifischer Maßnahmen nach Artikel 3 oder 5…
Die Verpflichtung zur Speicherung der Inhalte für Verfahren der behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung ist notwendig und gerechtfertigt, da gewährleistet…
Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, sollten — falls sie über Nutzungsbedingungen verfügen — Bestimmungen darin aufnehmen, mit…
Die Entfernungsanordnung sollte eine Begründung enthalten, in der die Materialien, die entfernt oder gesperrt werden sollen, als terroristischer Inhalt…
Das Verfahren und die Verpflichtungen, die sich nach einer Beurteilung durch die zuständigen Behörden aus den Entfernungsanordnungen, mit denen…
Angesichts des Umfangs des Problems und der Schnelligkeit, die für eine wirksame Ermittlung und Entfernung terroristischer Inhalte erforderlich ist, sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.