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Terroristische Online-Inhalte haben sich — wenn auch nicht als einziger Faktor — als Katalysator für die Radikalisierung von Einzelpersonen erwiesen, die zu terroristischen Handlungen führen kann; daher haben diese Inhalte schwerwiegende negative Folgen für Nutzer, Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft insgesamt, aber auch für die Anbieter von Online-Diensten, die solche Inhalte zur Verfügung stellen, da dies das Vertrauen ihrer Nutzer untergräbt und ihre Geschäftsmodelle schädigt. Die Hostingdiensteanbieter tragen angesichts ihrer zentralen Rolle und der mit ihrem Diensteangebot verbundenen technologischen Mittel und Kapazitäten eine besondere gesellschaftliche Verantwortung dafür, ihre Dienste vor dem Missbrauch durch Terroristen zu schützen und dabei zu helfen, gegen terroristische Inhalte, die durch die Nutzung ihrer Dienste online verbreitet werden, vorzugehen und dabei die grundlegende Bedeutung der Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Ideen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu erhalten und weiterzugeben, zu berücksichtigen.
Ein Hostingdiensteanbieter, der terroristischen Inhalten gemäß Absatz 4 ausgesetzt ist, nimmt gegebenenfalls Bestimmungen in seine Nutzungsbedingungen auf, mit…
Hostingdiensteanbieter, die im Internet aktiv sind, spielen in der digitalen Wirtschaft eine zentrale Rolle, indem sie Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger…
Angesichts des Umfangs des Problems und der Schnelligkeit, die für eine wirksame Ermittlung und Entfernung terroristischer Inhalte erforderlich ist, sind…
Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, sollten — falls sie über Nutzungsbedingungen verfügen — Bestimmungen darin aufnehmen, mit…
Mit dieser Verordnung soll zum Schutz der öffentlichen Sicherheit beigetragen werden; gleichzeitig enthält sie angemessene und solide Vorkehrungen zum Schutz…
Terroristische Inhalte werden häufig über Dienste öffentlich verbreitet, die von in Drittländern niedergelassenen Hostingdiensteanbietern bereitgestellt werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.