Erwägungsgrund 35 32021R0818Das Programm sollte die Zusammenarbeit der Union mit internationalen Organisationen wie der Unesco, dem Europarat, einschließlich Eurimages und die Europäische…
Art. 39 Abs. 2 32023R0588VERORDNUNG (EU) 2023/588 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027
Das Programm steht einer internationalen Organisation gemäß einer nach Artikel 218 AEUV geschlossenen spezifischen Übereinkunft zur Teilnahme offen.
Art. 7 Abs. 5 Buchst. b 32017D1324BESCHLUSS (EU) 2017/1324 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
die Beteiligung solcher Rechtspersonen ist im Jahresarbeitsprogramm vorgesehen, und die Möglichkeit einer solchen Förderung ist in einer bilateralen…
Art. 25 Abs. 2 32015D1835Die in Absatz 1 genannten Organe, Einrichtungen und Stellen können sich an Projekten und Programmen der Agentur und dem zugehörigen Haushaltsplan beteiligen.…
Art. 19 Abs. 1 Buchst. d Ziff. iv 32021R0817VERORDNUNG (EU) 2021/817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
die Rechte der Union, eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen und ihre finanziellen Interessen zu schützen, garantiert.