Erwägungsgrund 24 32021R0818
Die grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern sowie Kulturschaffenden im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur kann zu einem besser vernetzten, stärkeren und nachhaltigeren Kultur- und Kreativsektor in der Union beitragen, da hiermit die Entwicklung von Kompetenzen und die Lernkurve im Kultur- und Kreativsektor beschleunigt, das interkulturelle Bewusstsein erweitert und länderübergreifende gemeinsame schöpferische Tätigkeiten, Koproduktionen und die Verbreitung von Werken gefördert werden.