Erwägungsgrund 14 32021R0818
Im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur sollte die Vernetzung kreativer Gemeinschaften gefördert und die grenzüberschreitende und multidisziplinäre Zusammenarbeit unter Nutzung verschiedener Kompetenzen, z. B. künstlerischer, kreativer, digitaler und technologischer Kompetenzen begünstigt werden.