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Die bisherige Unterstützung derartiger Maßnahmen durch die Beschlüsse 2001/923/EG und 2001/924/EG des Rates, die in der Folge durch die Beschlüsse 2006/75/EG , 2006/76/EG , 2006/849/EG und 2006/850/EG des Rates sowie die Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und erweitert wurden, hat eine Verstärkung der von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung ermöglicht. Die Ziele des Programms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für die früheren Zeiträume sind erfolgreich verwirklicht worden.
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1338/2001 und (EG) Nr. 1339/2001 des Rates sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung festgelegt…
Zum Schutz des Euro gegen Fälschungen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit insbesondere zwischen den…
Ein Programm zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung trägt zur Sensibilisierung der Unionsbürger, zur Steigerung ihres Vertrauens in diese Währung und zu einem…
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen…
Die bisherige Unterstützung derartiger Tätigkeiten auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 804/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Programm…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.