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In der Halbzeitbewertung wurde empfohlen, dass im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ finanzierte Maßnahmen fortgesetzt werden sollten und dass dabei der Notwendigkeit Rechnung getragen werden sollte, die Antragstellung zu vereinfachen, eine Differenzierung des Begünstigtenkreises und die Teilnahme möglichst vieler zuständiger Behörden aus verschiedenen Ländern an den Maßnahmen im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ zu fördern, den Fokus weiterhin auf entstehende und immer wiederkehrende Bedrohungen durch Geldfälschung zu legen und die zentralen Leistungsindikatoren zu optimieren.
Bei dem Programm „Pericles IV“ werden länder- und fachübergreifende Aspekte bei der Bekämpfung der Geldfälschung berücksichtigt, indem es auf die Teilnahme…
Die Kommission hat im Jahr 2017 eine Halbzeitbewertung des mit der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 errichteten mehrjährigen Aktionsprogramms (im Folgenden…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Halbzeitbewertung über die Durchführung des Programms „Pericles IV“ und einen abschließenden…
Das Programm „Pericles IV“ sollte in Übereinstimmung mit dem mehrjährigen Finanzrahmen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates durchgeführt…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung des Programms „Pericles IV“ zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.…
Es wurden Fälscherhochburgen in Drittländern entdeckt, zudem ist bei der Fälschung des Euro eine zunehmend internationale Dimension festzustellen. Daher sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.