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Diese Verordnung findet in erster Linie auf zivile Angelegenheiten Anwendung, jedoch können die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung den Besonderheiten der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, wenn die Cybersicherheitspolitik durch Behörden verfolgt wird, die sowohl zivile als auch militärische Aufgaben wahrnehmen und sollten darauf ausgerichtet sein, Komplementarität zu erreichen und Überschneidungen mit verteidigungsbezogenen Finanzierungsinstrumenten zu vermeiden.
Es sollte möglich sein, die Tätigkeiten nach Kapitel III dieser Verordnung zu verbieten, zu beschränken oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, sofern dies im…
Diese Verordnung gilt für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, einschließlich versuchter Cyberangriffe mit potenziell erheblichen Auswirkungen, die eine…
In dieser Richtlinie wird das Grundniveau für Risikomanagementmaßnahmen und Berichtspflichten im Bereich der Cybersicherheit für die in den Anwendungsbereich…
Diese Richtlinie gilt nicht für Tätigkeiten, die allein der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit dienen. Die Mitgliedstaaten sind jedoch bestrebt…
Da die Ziele dieser Verordnung — nämlich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kapazitäten der Union, die Wahrung und Weiterentwicklung der technischen…
Diese Verordnung gilt unbeschadet des Unionsrechts über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Die Einhaltung dieser Verordnung ist nicht dahingehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.