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Die Kosten für die Einrichtung des Kompetenzzentrums sowie für die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten des Kompetenzzentrums sollten von der Union sowie — im Verhältnis zum freiwilligen Beitrag der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Maßnahmen — von den Mitgliedstaaten finanziert werden. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, sollten in diese Tätigkeiten nicht gleichzeitig auch Mittel aus anderen Unionsprogrammen fließen.
Das Kompetenzzentrum wird von der Union und gemeinsame Maßnahmen werden von der Union und durch freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert.
Die Verwaltungskosten des Kompetenzzentrums werden grundsätzlich durch Finanzbeiträge von der Union gedeckt, die jährlich geleistet werden. Zusätzliche…
Das Kompetenzzentrum sollte die Arbeit des Netzwerks erleichtern und koordinieren. Das Netzwerk sollte aus einem nationalen Koordinierungszentren je…
Das Kompetenzzentrum sollte als eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Einrichtung der Union errichtet werden, auf die die Delegierte Verordnung (EU)…
Die nationalen Koordinierungszentren sollten vom Kompetenzzentrum Finanzhilfen erhalten können, um Dritten in Form von Finanzhilfen finanzielle Unterstützung zu…
Zur Gewährleistung der effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.