Erwägungsgrund 22 32021R0887
Die Kommission sollte bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms für „Horizont Europa“ bei die Cybersicherheit betreffenden Fragen, auch im Kontext des Verfahrens zur Konsultation der Interessenträger und insbesondere vor der Verabschiedung dieses Arbeitsprogramms, die Beiträge des Kompetenzzentrums berücksichtigen und diese Beiträge auch dem Programmausschuss von „Horizont Europa“ zur Verfügung stellen.