Erwägungsgrund 3 32021R0887
Im September 2017 legten die Kommission und die Hohe Vertreterin dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ vor, um die Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr der Union im Bereich der Cyberangriffe weiter zu stärken.