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Die Kommission sollte ihre Evaluierungsberichte dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten übermitteln. Die Evaluierungen können gemäß dieser Verordnung auf Antrag der Mitgliedstaaten erörtert werden.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht über das Funktionieren des in dieser Richtlinie vorgesehenen Systems…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.