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Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten gegebenenfalls die von der Union zur Verfolgung der Ziele der GASP im Rahmen von Titel V Kapitel 2 EUV angenommenen Maßnahmen sowie die im Rahmen von Titel IV des Fünften Teils des AEUV angenommenen Maßnahmen ergänzen, kohärent mit diesen sein und ihnen Rechnung tragen.
Bei der Umsetzung dieser Verordnung werden die Kohärenz mit anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union und mit sonstigen einschlägigen Maßnahmen der…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden die im Beschluss 2013/184/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige der in dem Beschluss (GASP)…
Soweit erforderlich sollte dieser Beschluss für die Zwecke der Durchführung der Zusammenarbeit auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und…
Bei der Umsetzung dieser Verordnung werden die Kohärenz mit anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union und mit sonstigen einschlägigen Maßnahmen der…
Die Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU) 2021/947 sollten in geeigneter Form für die Durchführung der vorliegenden Verordnung gelten, und die…
Da die Ziele dieser Verordnung von den Mitgliedstaaten angesichts der engen Verbindung zwischen dieser Verordnung und den übrigen Instrumenten der GAP sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.