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Bezugnahmen auf die Außenhilfeinstrumente nach dem Beschluss 2010/427/EU des Rates gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und die in ihr genannten Verordnungen. Die Kommission sollte sicherstellen, dass die vorliegende Verordnung entsprechend dem Beschluss 2010/427/EU durchgeführt wird.
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU, insbesondere dessen Artikel 9, angewandt.
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU angewandt.
Die Bezugnahmen auf die in Artikel 9 des Beschlusses 2010/427/EU des Rates aufgeführten Außenhilfeinstrumente der Union, die durch die vorliegende Verordnung…
Die Bezugnahmen auf die in Artikel 9 des Beschlusses 2010/427/EU des Rates aufgeführten Außenhilfeinstrumente sind auch als Bezugnahmen auf den vorliegenden…
Diese Verordnung wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates angewandt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 27 Absatz 1 der Richtlinie 2004/49/EG genannten Ausschusses —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.