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Wenn Unternehmen mehr Gas zu einer Zeit kaufen müssen, in der der Gaspreis hoch ist, könnte dies den Preis weiter in die Höhe treiben. Die Regulierungsbehörden sollten daher in der Lage sein, einen Preisnachlass in Höhe von bis zu 100 % auf Einspeise- und Ausspeisetarife für Fernleitungs- und Verteilungskapazitäten an Einspeisepunkten aus und Ausspeisepunkten in sowohl unterirdische(n) Gasspeicheranlagen als auch für LNG-Anlagen anzuwenden, um die Speicherung für die Marktteilnehmer attraktiver zu machen. Die nationalen Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden werden auch aufgefordert, ihre Befugnisse zu nutzen, um unangemessene Erhöhungen von Speichertarifen wirksam auszuschließen.
Bis zum 31. Dezember 2025 kann die Regulierungsbehörde einen Nachlass von bis zu 100 % auf kapazitätsbasierte Fernleitungs- und Verteilungsentgelte an…
An Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie an Ein- und Ausspeispunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedstaaten hinsichtlich…
Um die wirtschaftlichsten Standorte für die Erzeugung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas nutzen zu können, sollten den Netznutzern Nachlässe auf…
Die Kapazität an einem Netzkopplungspunkt zu einem Mitgliedstaat kann mit der Kapazität an Ausspeisepunkten aus dem Erdgasnetz zu einem Gasspeicher…
Alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Befüllung unterirdischer Gasspeicheranlagen, einschließlich der Bedingungen, die für die Befüllung auf…
Um eine doppelte Entgelterhebung für die Fernleitung von und zu Speicheranlagen zu vermeiden, sollte diese Verordnung einen Mindestabschlag vorsehen, der dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.