Erwägungsgrund 21 32022R1034
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Artikel 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und haben am 14. März 2022 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben —