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Bis zum 31. Dezember 2022 sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen dritten Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 2021/953 vorlegen. Der Bericht sollte insbesondere einen Überblick über die gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung eingegangenen Informationen zu den Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit enthalten, die von den Mitgliedstaaten eingeführt wurden, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen, sowie einen Überblick über alle Entwicklungen hinsichtlich der nationalen und internationalen Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU, relevante Aktualisierungen der im zweiten Bericht enthaltenen Bewertung und eine Bewertung der Angemessenheit der weiteren Verwendung von digitalen COVID-Zertifikaten der EU für die Zwecke der genannten Verordnung; dabei ist den epidemiologischen Entwicklungen und den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen und im Einklang mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit vorzugehen. Im Zuge der Erstellung des Berichts sollte die Kommission das ECDC und den Gesundheitssicherheitsausschuss auffordern, Leitlinien herauszugeben. Unbeschadet des Initiativrechts der Kommission sollte dem Bericht ein Gesetzgebungsvorschlag zur Verkürzung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/953 beigefügt werden, der der Entwicklung der epidemiologischen Lage in Bezug auf die COVID-19-Pandemie sowie etwaigen diesbezüglichen Empfehlungen des ECDC und des Gesundheitssicherheitsausschusses Rechnung trägt.
Da alle Beschränkungen des freien Personenverkehrs innerhalb der Union, die zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 eingeführt wurden, einschließlich…
Die Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates legt den Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler…
Das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt, die einen gemeinsamen Rahmen…
Da nach wie vor ungewiss ist, wie sich die COVID-19-Pandemie weiter entwickeln wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitgliedstaaten von…
Die Geltungsdauer der Verordnungen (EU) 2021/953 und (EU) 2021/954 endet am 30. Juni 2022. Die COVID-19-Pandemie ist jedoch noch nicht beendet und Ausbrüche von…
Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2016/1011 wurde davon ausgegangen, dass Drittstaaten bis Ende 2021 vergleichbare gesetzliche Regelungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.