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Die Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff unter der Kategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5)“ — in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hat keine Einstufung eines mit dem genannten Zusatzstoff bearbeiteten Produkts als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Folge.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpyrrolidon (E 1201) für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Tafelsüßen in Tablettenform…
Am 29. Oktober 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für besondere…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet . Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im…
Lebensmittelzusatzstoffe und Trägerstoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: (1) In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.