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Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 54 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 8 genannten Bedingungen.
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 44 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 45 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 43 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen gemäß Artikel 42 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten Bedingungen.
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 39 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Für Fänge und Beifänge von Fischereifahrzeugen aus Drittländern, die mit Fanggenehmigungen im Sinne des Artikels 51 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.