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Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Der Mehrjahresplan für die westlichen Gewässer wurde mit der Verordnung (EU) 2019/472 aufgestellt und trat 2019 in Kraft. Die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 Absatz 1 dieser Verordnungen aufgeführten Bestände sollten im Einklang mit den Zielen (Spannen von FMSY) und Schutzmaßnahmen gemäß diesen Verordnungen festgesetzt werden. Die Spannen von FMSY sind in den einschlägigen ICES-Gutachten angegeben worden. Liegen keine angemessenen wissenschaftlichen Daten vor, so sollten die Fangmöglichkeiten für Beifangbestände entsprechend dem Vorsorgeansatz gemäß den Verordnungen (EU) 2018/973 und (EU) 2019/472 festgesetzt werden.
Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Die…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen (im Folgenden „Plan“), wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.