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Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen darf die Union auf Antrag einen festgesetzten prozentualen Anteil ihrer Quoten aus nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten von 2020 auf 2022 übertragen. Solange diese ICCAT-Empfehlungen nicht in Unionsrecht umgesetzt wurden, sollten die Quoten für bestimmte Bestände für einzelne Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer gesamten Unionsquote für 2022 festgesetzt werden, die die ICCAT vor der Übertragung nicht ausgeschöpfter Quoten oder Abzügen überfischter Mengen durch die ICCAT festlegt. Die Anpassung der Quoten einzelner Mitgliedstaaten für 2022 aufgrund von Übertragungen und Abzügen sollte zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage von Unionsvorschriften zu Übertragungen und Abzügen durchgeführt werden, etwa der Verordnung (EG) Nr. 847/96, des Artikels 15 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 oder des Artikels 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009.
Ein Mitgliedstaat kann die Übertragung von höchstens 20 % seiner jährlichen Quote von einem Jahr auf das folgende Jahr beantragen. Der betreffende Mitgliedstaat…
Die Übertragung von Quoten innerhalb von Fanggerätegruppen, von Beifangquoten und von individuellen Fangquoten jedes Mitgliedstaats ist zulässig, sofern der…
Im Rahmen mehrerer Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of…
Die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten für bestimmte Bestände wurden auf der Grundlage der von der ICCAT bestimmten Gesamtquote der Union für 2022 vor der…
Nördlicher Weißer Thun wurde im Jahr 2019 durch einige Mitgliedstaaten überfischt, was eine Überfischung der gesamten Unionsquote und einen Abzug durch die…
Um die von der ICCAT festgelegten Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die sich aus der Unterausschöpfung ergebenden Fangmöglichkeiten nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.