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Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen kann die Union auf Antrag einen Prozentsatz ihrer ungenutzten Quote für ICCAT-Bestände vom vorletzten oder vorangegangenen Jahr auf ein bestimmtes Jahr übertragen, und zwar nach den von der ICCAT für jeden Bestand festgelegten Regeln. Damit die Mitgliedstaaten von solchen Übertragungen Gebrauch machen können, sollten die in diesen Empfehlungen vorgesehenen Mengen ausgehend von einem Vorschlag der Kommission so bald wie möglich in Unionsrecht umgesetzt werden, damit die Mitgliedstaaten die Unionsquoten für ICCAT-Bestände wie von der ICCAT für 2024 vorgesehen in ihrem Gesamtumfang nutzen können. Bis diese Empfehlungen in Unionsrecht umgesetzt sind, sollten für die einzelnen Mitgliedstaaten Quoten für bestimmte Bestände festgelegt werden, wobei eine von der ICCAT vor Anpassungen aufgrund von Über- oder Unterfischung durch Mitgliedstaaten vereinbarte Gesamtquote der Union für 2024 als Grundlage dient.
Ein Mitgliedstaat kann die Übertragung von höchstens 20 % seiner jährlichen Quote von einem Jahr auf das folgende Jahr beantragen. Der betreffende Mitgliedstaat…
Quotenübertragungen zwischen der Union und den anderen Parteien finden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Mitgliedstaaten und die betreffenden Parteien…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen darf die Union auf Antrag einen festgesetzten prozentualen Anteil ihrer Quoten aus nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten…
Im Rahmen mehrerer Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of…
Die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten für bestimmte Bestände wurden auf der Grundlage der von der ICCAT bestimmten Gesamtquote der Union für 2022 vor der…
Die Bestände, für die ein höherer Prozentsatz als 25 % gelten sollte, sollten auf der Grundlage der Analyse der Ausschöpfung der Quote im jeweils ersten Quartal…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.