Erwägungsgrund 9 32023R2053
Der Bewirtschaftungsplan berücksichtigt die Besonderheiten der verschiedenen Arten von Fanggeräten und Fangtechniken. Bei der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans sollten die Union und die Mitgliedstaaten die Küstenfischerei und die Verwendung von Fangausrüstung und -techniken fördern, die selektiv sind und geringere Umweltauswirkungen haben, insbesondere die Verwendung von Fanggeräten und -techniken aus der traditionellen und handwerklichen Fischerei, und so zu einem angemessenen Lebensstandard der Akteure der lokalen Wirtschaft beitragen.