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Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen (im Folgenden „Plan“), wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt und trat am 16. Juli 2019 in Kraft. Der Plan zielt darauf ab zu gewährleisten, dass bei der Nutzung der biologischen Meeresschätze die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederhergestellt und erhalten werden, der oberhalb des Niveaus liegt, das den MSY ermöglicht.
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Der…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Mehrjahresplan für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer gemäß der Verordnung (EU) 2019/1022 des…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.