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Mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Fischereien festgelegt, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer (geografische GFCM-Untergebiete 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11) befischen. Dieser Plan enthält Ziele und Maßnahmen für die langfristige Erhaltung und die nachhaltige Bewirtschaftung der darunter fallenden Bestände. Dies umfasst Maßnahmen, durch die der höchstmögliche Dauerertrag (maximum sustainable yield – MSY) für die Zielbestände erreicht und beibehalten werden soll, um zu gewährleisten, dass bei der Nutzung der lebenden biologischen Meeresressourcen die Populationen fischereilich genutzter Arten auf einem Niveau wiederhergestellt und erhalten werden, das oberhalb des Niveaus liegt, das den MSY ermöglicht.
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen (im Folgenden „Plan“), wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022…
Mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Mehrjahresplan für die Nordsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die…
Mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Nordsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Deshalb sollte ein Mehrjahresplan für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer aufgestellt werden.
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/5 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige Fischereien auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.