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Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche Maßnahmen und deutliche Verringerungen der fischereilichen Sterblichkeit für Schleppnetzfischer erforderlich sind. Für 2022 sollte der höchstzulässige Fischereiaufwand von Schleppnetzfischern gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Plans daher gegenüber dem Ausgangswert 2015-2017 um 6 % verringert werden, was von dem höchstzulässigen Fischereiaufwand, der mit der Verordnung (EU) 2021/90 des Rates für 2021 festgesetzt wurde, und von der von den italienischen Behörden festgesetzten zusätzlichen Verringerung des Fischereiaufwands in Abzug zu bringen ist.
Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Um einen transparenten Zugang zu den Fischereien und die Erreichung der Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit zu gewährleisten, sollte auf Unionsebene…
Für die Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands sollte es Spannen von FMSY für eine „normale Befischung“ geben und — vorbehaltlich des guten Zustands…
Für 2022 müssen die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9 sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1627 festgesetzt werden.
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1022 sollten die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 derselben Verordnung genannten Bestände so festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.