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Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung der fischereilichen Sterblichkeit für Grundlangleinenfischer. Für 2022 muss ein höchstzulässiger Fischereiaufwand von Langleinenfischern gemäß Artikel 7 Absatz 5 des Plans auf der Grundlage des Fischereiaufwands, ausgedrückt in der Anzahl der Fangtage zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2017, festgelegt werden. Dieser höchstzulässige Fischereiaufwand für Langleinenfischer sollte den für 2023 festzulegenden höchstzulässigen Fischereiaufwand unberührt lassen.
Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Für die Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands sollte es Spannen von FMSY für eine „normale Befischung“ geben und — vorbehaltlich des guten Zustands…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1022 sollten die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 derselben Verordnung genannten Bestände so festgelegt…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1022 sollten Fangmöglichkeiten als höchstzulässiger Fischereiaufwand ausgedrückt und im Einklang mit der Regelung zur Steuerung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.