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Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) aus der Union haben die Union und das Vereinigte Königreich den anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) mitgeteilt, dass der derzeitige Stand ihres Marktzugangs durch die Aufteilung der Zollkontingente der Union zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich erhalten bleibt. Die Methode für diese Aufteilung sowie die Mengen der EU-27 sind in der Verordnung (EU) 2019/216 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt.
Für die Zwecke der Aufteilung der Zollkontingente in der Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs…
Mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 teilten die Union und das Vereinigte Königreich den anderen WTO-Mitgliedern mit, dass sie anstreben, dass das Vereinigte…
Die Zollkontingente in der Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der Union im Anhang des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 (im Folgenden…
Angesichts der zeitlichen Beschränkungen für diesen Prozess aufgrund der Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ist es jedoch…
Nach Artikel 5 Absatz 3 des Protokolls gilt das Zollrecht der Union im Sinne des Artikels 5 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.