Erwägungsgrund 3 32022R1207
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.