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Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2012 für Kroatien geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für…
Nach Artikel 1 des Beschlusses 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro in Estland am 1.…
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2014/509/EU des Rates erfüllt Litauen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Litauen nach…
Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens, der sich aus der Kürze des Zeitraums ergibt, der zwischen der Berechnung des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.