Erwägungsgrund 2 32022R1273
Am 21. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1272 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem er eine weitere Ausnahme in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, benannten Personen und Einrichtungen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, einführte, um es zu ermöglichen, Ereignisse, die voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt haben werden, dringend abzuwenden oder einzudämmen.