Erwägungsgrund 4 32022R1273
Der Beschluss (GASP) 2022/1272 führt auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, für die geordnete Abwicklung von Geschäften, einschließlich Korrespondenzbankbeziehungen, mit einer benannten Bank ein.