Erwägungsgrund 3 32022R1273
Angesichts der Entschlossenheit der Union zur Vermeidung und Bekämpfung von Ernährungsunsicherheit in der Welt sowie um Störungen der Zahlungswege für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu vermeiden, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/1272 auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, benannten Banken Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, eingeführt.