Art. 3 Abs. 1 32022R1280Anerkennung von Führerscheinen, die von der Ukraine ausgestellt wurden
Von der Ukraine ausgestellte gültige Führerscheine werden im Gebiet der Union anerkannt, wenn ihren Inhabern gemäß der Richtlinie 2001/55/EG und dem…
Art. 4 Abs. 1 32022R1280Fahrerqualifizierungsnachweise und Fahrerbescheinigungen
Auf Antrag des Inhabers eines gemäß Artikel 2 Buchstabe b dieser Verordnung von der Ukraine ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweises, dem gemäß der…
Art. 5 32022R1280Verlängerung der Gültigkeit von von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumente, die abgelaufen sind
Unbeschadet der Artikel 3, 4 und 6 sehen die Mitgliedstaaten, wenn die Ukraine Beschlüsse zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der von der Ukraine…
Art. 6 Abs. 1 32022R1280Von der Ukraine ausgestellte verlorene oder gestohlene Führerscheine
Erklärt eine Person, der gemäß der Richtlinie 2001/55/EG und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach…
Erwägungsgrund 8 32022R1280Obwohl die Ukraine ihre nationalen Rechtsvorschriften für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr bereits an die Richtlinie 2003/59/EG angeglichen hat, müssen…