Erwägungsgrund 2 32022R1280
Infolge dieser grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine sind Millionen von Menschen vertrieben worden. Als Reaktion darauf hat der Rat gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates mit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates, in dem die Kategorien von Vertriebenen festgelegt sind, denen nach nationalem Recht in der Union vorübergehender Schutz oder angemessenen Schutz gewährt wird, erstmals einen Massenzustrom von Vertriebenen in die Union festgestellt, die infolge eines bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen mussten.