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Für Chlormequat wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1561 der Kommission ein vorläufiger RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission ein vorläufiger RHG für Kulturpilze festgelegt; die Werte betragen 6 mg/kg bzw. 0,9 mg/kg. Diese vorläufigen RHG wurden auf der Grundlage von Überwachungsdaten festgelegt, aus denen hervorgeht, dass auf unbehandelten Kulturpilzen Rückstände in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze aufgetreten sind, die auf eine Kreuzkontamination der Kulturpilze mit Stroh zurückzuführen sind, das rechtmäßig mit Chlormequat behandelt wurde. Die genannten vorläufigen RHG wurden bis zur Vorlage von Überwachungsdaten zum Vorkommen des genannten Stoffes in den betreffenden Erzeugnissen mit Geltungsdauer bis zum 13. April 2021 festgelegt.
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass in Austern-Seitlingen/Austernpilzen und…
Für Chlormequat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.