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In Bezug auf Chlormequat wurden mit der Verordnung (EU) 2022/1290 der Kommission für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG festgelegt, und zwar 6 mg/kg bzw. 0,9 mg/kg. Diese vorläufigen RHG wurden auf Grundlage von Überwachungsdaten festgelegt, aus denen hervorging, dass bei unbehandelten Kulturpilzen infolge einer Kreuzkontamination der Kulturpilze mit Stroh, das mit Chlormequat behandelt wurde, Rückstände in Mengen über der Bestimmungsgrenze vorkommen. Ihre Geltungsdauer wurde in Erwartung der Vorlage von Überwachungsdaten zum Vorkommen dieses Stoffes bei den betreffenden Erzeugnissen bis zum 25. Juli 2023 festgelegt.
Für Chlormequat wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1561 der Kommission ein vorläufiger RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU)…
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Die Behörde und Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten übermittelt, die belegen, dass Rückstände von Chlormequat bei…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
In Bezug auf Mepiquat wurden mit der Verordnung (EU) 2019/50 der Kommission für Kulturpilze und mit der Verordnung (EU) 2019/1791 der Kommission für…
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.