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Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass in Austern-Seitlingen/Austernpilzen und Kulturpilzen nach wie vor Chlormequat-Rückstände in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze auftreten. Pilzzüchter haben der Kommission eine laufende Studie gemeldet, mit der das Niveau der Kontaminierung von Austern-Seitlingen/Austernpilzen und anderen Kulturpilzen bewertet wird. Da die Studie erst 2022 abgeschlossen wird und die erhobenen Daten dann der Kommission vorgelegt werden, ist es angezeigt, die Geltungsdauer dieser vorläufigen RHG weiter zu verlängern, und zwar um ein Jahr ab der Veröffentlichung dieser Verordnung.
Für Chlormequat wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1561 der Kommission ein vorläufiger RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU)…
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Pilzzüchter haben der Kommission aktuelle Überwachungsdaten speziell für Austern-Seitlinge/Austernpilze übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Rückstände…
Für Chlormequat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde bezüglich des Risikos für die Verbraucher sollte der RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf den Wert…
Für Mepiquat wurden durch die Verordnung (EU) 2016/1003 der Kommission für Kulturpilze vorläufige RHG bis zum 31. Dezember 2018 festgelegt, um eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.