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Die Behörde und Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten übermittelt, die belegen, dass Rückstände von Chlormequat bei Austern-Seitlingen/Austernpilzen und Kulturpilzen nach wie vor in Mengen über der Bestimmungsgrenze vorkommen. Auf Grundlage dieser spezifischeren Daten sollten die vorläufigen RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf einen Wert von 2 mg/kg und für Kulturpilze auf einen Wert von 0,6 mg/kg festgesetzt werden. Diese Werte entsprechen dem 95. Perzentil bzw. dem 97,5. Perzentil aller Probenergebnisse. Diese vorläufigen RHG sollten sieben Jahre nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung überprüft werden.
Für Chlormequat wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1561 der Kommission ein vorläufiger RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU)…
Die Behörde und die Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass in Austern-Seitlingen/Austernpilzen und…
In Bezug auf Chlormequat wurden mit der Verordnung (EU) 2022/1290 der Kommission für Austern-Seitlinge/Austernpilze und mit der Verordnung (EU) 2017/693 der…
In Bezug auf Mepiquat legten die Pilzerzeuger neuere Überwachungsdaten speziell in Bezug auf Austern-Seitlinge/Austernpilze vor, die belegen, dass die…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde bezüglich des Risikos für die Verbraucher sollte der RHG für Austern-Seitlinge/Austernpilze auf den Wert…
Die RHG für Chlormequat wurden gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 kürzlich im Wege der Verordnung (EU) 2017/693 der Kommission geändert.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.