Erwägungsgrund 8 32021R1110VERORDNUNG (EU) 2021/1110 DER KOMMISSION vom 6. Juli 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ametoctradin, Bixafen, Fenazaquin, Spinetoram, Tefluthrin und Thiencarbazon-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 4 32022R0078VERORDNUNG (EU) 2022/78 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde wurden die geltenden Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL) berücksichtigt. Bei der Festsetzung der RHG…
Erwägungsgrund 16 32013R0536VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2013 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Festlegung der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wurden Anmerkungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen…
Erwägungsgrund 46 32014L0032Damit Rechtssicherheit gewährleistet ist, muss klargestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 für die Marktüberwachung in der Union…
Erwägungsgrund 16 32012R0432VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Festlegung der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wurden Bemerkungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen…
Erwägungsgrund 11 32014L0092RICHTLINIE 2014/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Bestimmungen zum Zweck des Verbraucherschutzes beizubehalten oder zu erlassen, sofern…