Erwägungsgrund 6 32022R0135
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des SCCS und des wissenschaftlichen Gutachtens besteht darüber hinaus ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von M-N-MA zusammen mit nitrosierenden Agenzien. Daher sollten eine solche Verwendung von M-N-MA verboten, ein Höchstgehalt von 50 μg/kg an Nitrosamin festgelegt und die Verpflichtung eingeführt werden, kosmetische Mittel, die M-N-MA enthalten, in nitritfreien Behältern aufzubewahren.